539c
CH-LU
§ 61 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Studiengestaltung
Forschung und Lehre - Lehre - Studiengänge
§ 61 Universitätsstatut · Studiengestaltung
1. Die Fakultäten unterstützen die Studierenden mit Wegleitungen oder Merkblättern beim Aufbau und bei der Gestaltung ihres Studiums.