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539c CH-LU

§ 61 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Studiengestaltung

Forschung und Lehre - Lehre - Studiengänge
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§ 61 Universitätsstatut · Studiengestaltung

1. Die Fakultäten unterstützen die Studierenden mit Wegleitungen oder Merkblättern beim Aufbau und bei der Gestaltung ihres Studiums.

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