Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
539c CH-LU

§ 6 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Kooperationen und Wissenstransfer

Aufgaben der Universität - Grundsätze der Aufgabenerfüllung
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§ 6 Universitätsstatut · Kooperationen und Wissenstransfer

1. Die Universität Luzern arbeitet in ihren Aufgabenbereichen mit Universitäten, Forschungsinstitutionen und anderen Partnern im In- und Ausland zusammen. Sie nutzt insbesondere Kooperationsmöglichkeiten mit der Hochschule Luzern und der Pädagogischen Hochschule Luzern.

2. Die Universität unterstützt den Wissenstransfer in die Gesellschaft und ihre Institutionen.

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