Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
539c CH-LU

§ 54 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Mitwirkung

Angehörige der Universität - Gemeinsame Bestimmungen
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§ 54 Universitätsstatut · Mitwirkung

1. Die Delegierten der Studierendenorganisation (SOL), der Mittelbauorganisation (MOL) und der Organisation des administrativen, technischen und weiteren Personals (ATOL) wirken im Senat, in den Fakultätsversammlungen und in den Kommissionen der Universität Luzern, der Fakultäten, Seminare und Institute nach Massgabe der entsprechenden Bestimmungen mit.

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