Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
539c CH-LU

§ 50 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Personalrechtliche Zuständigkeiten

Angehörige der Universität - Gemeinsame Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (74 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 50 Universitätsstatut · Personalrechtliche Zuständigkeiten

1. Die Rektorin oder der Rektor ist für alle personalrechtlichen Entscheide zuständig, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Organs fallen; dazu gehören insbesondere personalrechtliche Entscheide betreffend Professorinnen und Professoren. Sie oder er führt die Berufungsverhandlungen.

2. Der Senat ist zuständig für die Berufung von Professorinnen und Professoren. Der Universitätsrat genehmigt Berufungen und Umstrukturierungen sowie Kündigungen und fristlose Auflösungen von Arbeitsverhältnissen mit Professorinnen und Professoren sowie der Universitätsmanagerin oder dem Universitätsmanager. Zudem ist der Universitätsrat zuständig für personalrechtliche Entscheide gegenüber der Rektorin oder dem Rektor.

3. Die Prorektorin oder der Prorektor Personal und Professuren

a. stellt die Aufsicht über die Personalführung sicher,

b. ist auf Antrag oder in Absprache mit der vorgesetzten Stelle zuständig für personalrechtliche Entscheide betreffend Mitarbeitende ohne Professur im Sinne von § 39 Absatz 2, namentlich Lehr- und Forschungsbeauftragte, wissenschaftliches Personal sowie administratives, technisches und weiteres Personal,

c. unterstützt die zuständigen Leitungspersonen und Gremien in Berufungsverfahren und wirkt in Berufungsverhandlungen mit,

d. bereitet personalrechtliche Entscheide betreffend Professorinnen und Professoren vor.

4. Die Zuständigkeiten für personalrechtliche Entscheide gelten auch für Arbeitsverhältnisse, die mit Vertrag begründet werden.

← § 49 Universitätsstatut Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Forschung und Lehre § 51 Universitätsstatut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →