§ 34 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Weiterbildungskommission
§ 34 Universitätsstatut · Weiterbildungskommission
1. Die Weiterbildungskommission befasst sich mit Fragen der Weiterbildung. Sie erarbeitet Grundsätze und Strategien für die Weiterbildung an der Universität Luzern und beschliesst über die Schaffung und die Änderung von strukturierten Weiterbildungsgängen der Weiterbildungsakademie sowie über den Erlass und die Änderung der entsprechenden Reglemente zuhanden der zuständigen universitären Organe. Ihre weiteren Aufgaben werden in einem Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität festgehalten.
2. In der Weiterbildungskommission sind die Fakultäten mit je einer Person vertreten. Die Kommission wird von der Prorektorin oder vom Prorektor Lehre und Internationale Beziehungen geleitet. Die Leiterin oder der Leiter der Weiterbildungsakademie der Universität gehört der Kommission mit beratender Stimme an.
3. Der Senat wählt die Mitglieder der Weiterbildungskommission auf Vorschlag der Fakultäten für eine Amtsdauer von zwei Jahren. Die Wiederwahl ist möglich.