539c
CH-LU
§ 33 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Lehrkommission
Organisation der Universität - Kommissionen auf Universitätsebene
§ 33 Universitätsstatut · Lehrkommission
1. Die Lehrkommission befasst sich mit Fragen der Entwicklung der Lehre und der Hochschuldidaktik. Sie beurteilt und fördert neue Lehrformen und die Entwicklung neuer Technologien für die Lehre. Sie erarbeitet insbesondere Grundsätze für gute Lehre.
2. In der Lehrkommission sind die Fakultäten, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Studierenden mit je einer Person vertreten. Die Kommission wird von der Prorektorin oder vom Prorektor Lehre und Internationale Beziehungen geleitet.
3. Der Senat wählt die Mitglieder der Lehrkommission auf Vorschlag der Fakultäten beziehungsweise der einzelnen Gruppierungen für eine Amtsdauer von zwei Jahren. Die Wiederwahl ist möglich.