539c
CH-LU
§ 3 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Dienstleistungen
Aufgaben der Universität - Kernaufgaben
§ 3 Universitätsstatut · Dienstleistungen
1. Die Universität Luzern und ihre Mitarbeitenden erbringen im Rahmen ihrer personellen und sachlichen Möglichkeiten wissenschaftliche Dienstleistungen zugunsten Dritter. Dazu gehören namentlich Gutachten, Beratungen, die Mitwirkung in Expertengremien oder Medienauskünfte.
2. Dienstleistungen dürfen Forschung und Lehre nicht behindern. Sie sind sinnvoll in diese zu integrieren.