539c
CH-LU
§ 26 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Departemente
Organisation der Universität - Fakultäten
§ 26 Universitätsstatut · Departemente
1. Die Departemente sind der Rektorin oder dem Rektor unterstellt.
2. Sie regeln die Organisation und die Wahl der Leitung in einem Reglement. Reglement und Wahl der Leitung bedürfen der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor.
3. Im Übrigen gelten die Regelungen zu den Fakultäten in diesem Statut für Departemente sinngemäss.