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539c CH-LU

§ 24 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Dekanatsverwaltung

Organisation der Universität - Fakultäten
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§ 24 Universitätsstatut · Dekanatsverwaltung

1. Die Fakultäten organisieren die Dekanatsverwaltung.

2. Die Dekanatsverwaltung wird von einer Fakultätsmanagerin oder einem Fakultätsmanager geleitet.

3. Die Fakultäten können ein Studiendekanat vorsehen.

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