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539c CH-LU

§ 23 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Fakultätsleitung

Organisation der Universität - Fakultäten
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§ 23 Universitätsstatut · Fakultätsleitung

1. Die Dekanin oder der Dekan hat den Vorsitz der Fakultätsleitung. Diese besteht neben der Dekanin oder dem Dekan aus einer Prodekanin oder einem Prodekan oder mehreren Prodekaninnen oder Prodekanen. Zudem sind die Fakultätsmanagerin oder der Fakultätsmanager sowie die Leitungsperson des Studiendekanates von Amtes wegen Mitglied der Fakultätsleitung.

2. Eine Prodekanin oder ein Prodekan übt die Stellvertretung der Dekanin oder des Dekans aus.

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