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539c CH-LU

§ 19 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Dienste

Organisation der Universität - Leitungsorgane der Universität
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§ 19 Universitätsstatut · Dienste

1. Die Dienste erbringen zentrale Dienstleistungen für die Fakultäten und die gesamte Universität Luzern, namentlich in den Bereichen Universitätskommunikation, Rechtsdienst, Finanz- und Rechnungswesen, Facility Management, Informatikdienste, Hochschulsport, Forschungsförderung, Studiendienste, internationale Beziehungen, Unterstützung und Entwicklung der universitären Lehre, Qualitätssicherung und -entwicklung, Nachhaltigkeit, Dokumentenverwaltung und Archivierung, Personaladministration sowie Förderung von Chancengleichheit und Diversität.

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