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539c CH-LU

§ 17 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Erweiterte Universitätsleitung

Organisation der Universität - Leitungsorgane der Universität
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§ 17 Universitätsstatut · Erweiterte Universitätsleitung

1. Die Erweiterte Universitätsleitung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Universitätsleitung sowie den Dekaninnen und Dekanen.

2. Sie stellt die Koordination zwischen Universitätsleitung und den Fakultäten in gesamtuniversitären Fragen sicher und bereitet Geschäfte des Senats vor.

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