539c
CH-LU
§ 16 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Universitätsleitung
Organisation der Universität - Leitungsorgane der Universität
§ 16 Universitätsstatut · Universitätsleitung
1. Die Universitätsleitung setzt sich aus den folgenden Leitungspersonen zusammen
a. der Rektorin oder dem Rektor,
b. den Prorektorinnen und Prorektoren,
c. der Universitätsmanagerin oder dem Universitätsmanager.
2. Die Rektorin oder der Rektor kann zu den Sitzungen der Universitätsleitung weitere Personen in beratender Funktion beiziehen.
3. Die Universitätsleitung
a. unterstützt die Rektorin oder den Rektor in der strategischen Planung und der operativen Leitung der Universität Luzern,
b. erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Rektorin oder des Rektors,
c. ist verantwortlich für die Organisation der zentralen Dienstleistungen.