539c
CH-LU
§ 11 Statut der Universität Luzern (Universitätsstatut) - Aufgabensteuerung
Aufgaben der Universität - Grundsätze der Aufgabenerfüllung
§ 11 Universitätsstatut · Aufgabensteuerung
1. Der Kanton steuert die Aufgaben der Universität Luzern mittels mehrjähriger Leistungsvereinbarungen und jährlicher Leistungsaufträge.
2. Die Universität steuert die Aufgaben ihrer Fakultäten und weiterer Organisationseinheiten mittels jährlicher Leistungsvereinbarungen und entsprechender Globalbudgets.
3. Die Fakultäten sind nach Massgabe des Universitätsrechts in ihren Aufgabenbereichen autonom.