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539a CH-LU

§ 5 Personalverordnung der Universität Luzern - Assistenzprofessorinnen und -professoren

Arbeitsverhältnis - Befristete Arbeitsverhältnisse
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§ 5 Personalverordnung der Universität Luzern · Assistenzprofessorinnen und -professoren

1. Assistenzprofessorinnen und -professoren werden befristet in einem beiderseits auflösbaren Arbeitsverhältnis von bis zu fünf Jahren angestellt.

2. Bei längeren Abwesenheiten insbesondere infolge Urlaub oder Krankheit kann das befristete Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen um höchstens zwei Jahre verlängert werden.

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