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CH-LU
§ 18 Personalverordnung der Universität Luzern - Aufhebung von Erlassen
Schlussbestimmungen
§ 18 Personalverordnung der Universität Luzern · Aufhebung von Erlassen
1. Folgende Erlasse werden aufgehoben
a. Beschluss über die personalrechtlichen Zuständigkeiten an der Universität Luzern vom 1. Mai 2001,
b. Beschluss über Nebentätigkeiten der Professorinnen und Professoren an der Universität Luzern vom 4. Dezember 2001.