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539a CH-LU

§ 13 Personalverordnung der Universität Luzern - Geltungsbereich

Arbeitsverhältnis - Nebentätigkeiten
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§ 13 Personalverordnung der Universität Luzern · Geltungsbereich

1. Diese Bestimmungen gelten für Nebentätigkeiten der in Lehre und Forschung tätigen vollamtlichen und hauptamtlichen Professorinnen und Professoren. Sie gelten für nebenamtliche Professorinnen und Professoren sinngemäss.

2. Als Nebentätigkeiten im Sinn dieser Bestimmungen gelten

a. * Leistungen von Professorinnen und Professoren, welche diese ausserhalb ihrer universitären Aufgaben in eigenem Namen für Dritte erbringen und welche für ihre Tätigkeit an der Universität förderlich sind,

b. * Tätigkeiten von Professorinnen und Professoren in Angeboten der Weiterbildung der Universität Luzern.

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