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CH-LU
§ 11a Personalverordnung der Universität Luzern - Einreihung der Professorinnen und Professoren, der Dozierenden und der Lehrbeauftragten
Arbeitsverhältnis - Besoldungen der Professoren und Professorinnen, der Dozierenden und der Lehrbeauftragten
§ 11a Personalverordnung der Universität Luzern · Einreihung der Professorinnen und Professoren, der Dozierenden und der Lehrbeauftragten
1. Die Professorinnen und Professoren, die Dozierenden und die unbefristet angestellten Lehrbeauftragten werden bei der erstmaligen Einreihung in eine im Anhang 1 in der Funktionsumschreibung angegebene Lohnklasse und in eine Lohnstufe eingereiht.
2. Sind in der Funktionsumschreibung mehrere Lohnklassen angegeben, erfolgt die Einreihung in eine Lohnklasse aufgrund des Fachgebietes und des internen und externen Quervergleichs.
3. Bei der Einreihung in eine Lohnstufe werden die berufliche Qualifikation und die berufliche Stellung sowie die wissenschaftliche Reputation und die Wettbewerbssituation berücksichtigt.