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CH-LU
§ 10 Personalverordnung der Universität Luzern - Kündigung
Arbeitsverhältnis - Beendigung
§ 10 Personalverordnung der Universität Luzern · Kündigung
1. Die Frist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren beträgt sechs Monate auf Ende eines Semesters.
2. Für die übrigen Professorinnen und Professoren gelten die Fristen gemäss dem allgemeinen Personalrecht des Kantons.