539a
CH-LU
§ 1 Personalverordnung der Universität Luzern - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Personalverordnung der Universität Luzern · Geltungsbereich
1. Dieser Verordnung untersteht das wissenschaftliche Personal der Universität Luzern.
2. Die §§ 3 und 4 gelten zusätzlich für das technische und das administrative Personal.