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539a CH-LU

§ 1 Personalverordnung der Universität Luzern - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Personalverordnung der Universität Luzern · Geltungsbereich

1. Dieser Verordnung untersteht das wissenschaftliche Personal der Universität Luzern.

2. Die §§ 3 und 4 gelten zusätzlich für das technische und das administrative Personal.

Geltungsbereich § 2 Personalverordnung der Universität Luzern →

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