539
UniGLoU
CH-LU
§ 25a Gesetz über die universitäre Hochschulbildung (Universitätsgesetz, UniG) - Übergeordnetes Recht
Planung und Finanzen
§ 25a Universitätsgesetz, UniG · Übergeordnetes Recht
1. Die Universität ist dem Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen vom 13. September 2010 und den Ausführungserlassen des Regierungsrates zu diesem Gesetz unterstellt.