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539 UniGLoU CH-LU

§ 25a Gesetz über die universitäre Hochschulbildung (Universitätsgesetz, UniG) - Übergeordnetes Recht

Planung und Finanzen
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§ 25a Universitätsgesetz, UniG · Übergeordnetes Recht

1. Die Universität ist dem Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen vom 13. September 2010 und den Ausführungserlassen des Regierungsrates zu diesem Gesetz unterstellt.

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