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§ 11 Gesetz über die universitäre Hochschulbildung (Universitätsgesetz, UniG) - Seminare

Organisation der Universität
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§ 11 Universitätsgesetz, UniG · Seminare

1. Seminare sind Organisationseinheiten der einzelnen Fächer oder Fachbereiche. Sie nehmen die Interessen ihrer Fachbereiche wahr und sorgen für deren Präsentation.

2. Die Seminarleitung ist verantwortlich für die Zusammenarbeit in Lehre, Studien- und Forschungsorganisation sowie für thematische Schwerpunktsetzungen.

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