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CH-LU
§ 6 Verordnung über die Beschäftigung der persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - Haftung
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
§ 6 Verordnung über die Beschäftigung der persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen · Haftung
1. Die persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstehen dem kantonalen Haftungsgesetz.