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53 CH-LU

§ 12 Verordnung über die Beschäftigung der persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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§ 12 Verordnung über die Beschäftigung der persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1995 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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