53
CH-LU
§ 12 Verordnung über die Beschäftigung der persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - Inkrafttreten
Schlussbestimmung
§ 12 Verordnung über die Beschäftigung der persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1995 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.