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CH-LU
§ 1 Verordnung über die Beschäftigung der persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - Privatrechtliches Arbeitsverhältnis
Begründung des Arbeitsverhältnisses
§ 1 Verordnung über die Beschäftigung der persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen · Privatrechtliches Arbeitsverhältnis
1. Persönliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden privatrechtlich angestellt.