Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
52a CH-LU

§ 2 Verordnung über die Wahlen und die übrigen personalrechtlichen Entscheide im Zuständigkeitsbereich des Kantonsgerichtes - b. Wahlvorschlag

Wahlen - Wahlen durch das Kantonsgericht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung über die Wahlen und die übrigen personalrechtlichen Entscheide im Zuständigkeitsbereich des Kantonsgerichtes · b. Wahlvorschlag

1. Die Gruppen können dem Kantonsgericht einen Vorschlag für die Wahl ihres Präsidenten oder ihrer Präsidentin beziehungsweise ihres Leiters oder ihrer Leiterin einreichen.

2. Der Vorschlag ist für das Kantonsgericht nicht bindend.

← § 1 Verordnung über die Wahlen und die übrigen personalrechtlichen Entscheide im Zuständigkeitsbereich des Kantonsgerichtes Leitung der Gruppen a. Wahlbehörde und Amtsdauer § 3 Verordnung über die Wahlen und die übrigen personalrechtlichen Entscheide im Zuständigkeitsbereich des Kantonsgerichtes →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →