Art. 4 Reglement zur wissenschaftlichen Integrität und zur guten wissenschaftlichen Praxis der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Publikation und Autorschaft
Art. 4 Reglement zur wissenschaftlichen Integrität und zur guten wissenschaftlichen Praxis der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Publikation und Autorschaft
1. Die Publikation ist das primäre Medium, mit dem wissenschaftlich Tätige über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen. Die Art der Publikation richtet sich nach dem konkreten wissenschaftlichen Auftrag.
2. Die Autorschaft haben diejenigen Personen inne, welche durch persönliche wissenschaftliche Arbeit einen wesentlichen Beitrag bei der Planung, Durchführung, Auswertung oder Kontrolle zu einer Arbeit geleistet haben. Eine leitende Funktion, finanzielle oder organisatorische Unterstützung alleine berechtigen nicht zur Autorschaft (keine sogenannte Ehren-Autorschaft). Analoges gilt für physische Ergebnisse in künstlerisch/ gestalterischen oder technischen Fachbereichen sowohl hinsichtlich der Forschung wie auch hinsichtlich der Produktentwicklung.
3. Alle wesentlich Beteiligten sind als Autorinnen beziehungsweise Autoren zu nennen.
4. Die genannten Autorinnen beziehungsweise Autoren übernehmen, soweit keine abweichenden Angaben gemacht werden, die Verantwortung für den gesamten Inhalt gemeinsam.