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522 CH-LU

Art. 7a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Hochschulleitung

Zuständigkeiten
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Art. 7a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Hochschulleitung

1. Die Hochschulleitung genehmigt die Konzepte neuer MAS-Programme.

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