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CH-LU
Art. 7a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Hochschulleitung
Zuständigkeiten
Art. 7a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Hochschulleitung
1. Die Hochschulleitung genehmigt die Konzepte neuer MAS-Programme.