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522 CH-LU

Art. 7 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Fachhochschulrat

Zuständigkeiten
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Art. 7 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Fachhochschulrat

1. Studienreglemente der Departemente gemäss Artikel 1 Absatz 2 sind vom Fachhochschulrat zu genehmigen.

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