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522 CH-LU

Art. 6 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Studienaufwand

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Art. 6 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Studienaufwand

1. Der Studienaufwand gemäss ECTS wird wie folgt ausgewiesen

a. jedem Modul wird eine Anzahl ECTS-Credits zugeordnet,

b. * ein ECTS-Credit entspricht einem Studienaufwand von 25-30 Stunden,

c. * jede und jeder Teilnehmende erhält pro bestandenes Modul eine im Voraus festgelegte Anzahl ECTS-Credits gemäss den departementsspezifischen Bestimmungen, wobei ECTS-Credits entweder vollständig oder gar nicht vergeben werden.

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