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CH-LU
Art. 4 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - ECTS
Allgemeines
Art. 4 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · ECTS
1. Das «European Credit Transfer and Accumulation System» (ECTS) dient der Leistungsbewertung, der Erfassung und der Akkumulierung des an der Hochschule Luzern erbrachten Studienaufwands sowie dem Transfer und der Anerkennung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen im Rahmen der Mobilität der Teilnehmenden.
2. Das ECTS wird bei den MAS-, DAS-, CAS- und SAS-Programmen angewendet.