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CH-LU
Art. 34 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Instruktion
Einspracheverfahren
Art. 34 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Instruktion
1. Die Einspracheinstanz kann den Rechtsdienst der Hochschule Luzern oder andere juristisch befähigte Personen mit der Instruktion beauftragen.