522
CH-LU
Art. 33 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Vernehmlassungen
Einspracheverfahren
Art. 33 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Vernehmlassungen
1. Wenn sich die Einsprache nicht sofort als unzulässig oder als unbegründet erweist, gibt die Einspracheinstanz involvierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme.