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Art. 31 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Einsicht

Einspracheverfahren
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Art. 31 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Einsicht

1. Die zur Einsprache berechtigten Teilnehmenden können Einsicht in die Bewertungsunterlagen nehmen.

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