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Art. 30 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Form und Frist der Einsprache
Einspracheverfahren
Art. 30 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Form und Frist der Einsprache
1. Die Einsprache ist innert 20 Tagen seit Zustellung des Notenentscheids schriftlich bei der Leitung Weiterbildung einzureichen. Der angefochtene Entscheid und sämtliche Beweisurkunden sind beizulegen.
2. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.