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CH-LU
Art. 3 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und ausländischen Abschlüssen
Allgemeines
Art. 3 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und ausländischen Abschlüssen
1. Die Departemente regeln in den Studienreglementen die Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse unter Berücksichtigung nationalen und internationalen Rechts sowie insbesondere auch die Anrechnung von Modulen, die in anderen Departementen der Hochschule Luzern besucht wurden.