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CH-LU
Art. 27 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Rückzug der Anmeldung und Abbruch der Weiterbildung
Rechte und Pflichten der Teilnehmenden
Art. 27 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Rückzug der Anmeldung und Abbruch der Weiterbildung
1. Der Rückzug der Anmeldung zu einem Weiterbildungsangebot und dessen vorzeitige Beendigung sind der zuständigen Leitung der Weiterbildung schriftlich und eingeschrieben mitzuteilen.
2. ...