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Art. 27 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Rückzug der Anmeldung und Abbruch der Weiterbildung

Rechte und Pflichten der Teilnehmenden
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Art. 27 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Rückzug der Anmeldung und Abbruch der Weiterbildung

1. Der Rückzug der Anmeldung zu einem Weiterbildungsangebot und dessen vorzeitige Beendigung sind der zuständigen Leitung der Weiterbildung schriftlich und eingeschrieben mitzuteilen.

2. ...

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