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Art. 23 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Abschluss

Weiterbildungsangebote - Programme
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Art. 23 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Abschluss

1. Ein MAS-, DAS-, CAS- oder SAS-Programm ist abgeschlossen, wenn die hierfür erforderlichen ECTS-Credits erworben worden sind.

2. ...

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