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CH-LU
Art. 23 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Abschluss
Weiterbildungsangebote - Programme
Art. 23 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Abschluss
1. Ein MAS-, DAS-, CAS- oder SAS-Programm ist abgeschlossen, wenn die hierfür erforderlichen ECTS-Credits erworben worden sind.
2. ...