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CH-LU
Art. 22a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - SAS-Programm
Weiterbildungsangebote - Programme
Art. 22a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · SAS-Programm
1. Während eines SAS-Programms ist mindestens 1 ECTS-Credit zu erwerben. Eine Anrechnung von Berufstätigkeit und/oder informell erworbenen Kompetenzen ist nicht möglich.