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522 CH-LU

Art. 22a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - SAS-Programm

Weiterbildungsangebote - Programme
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Art. 22a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · SAS-Programm

1. Während eines SAS-Programms ist mindestens 1 ECTS-Credit zu erwerben. Eine Anrechnung von Berufstätigkeit und/oder informell erworbenen Kompetenzen ist nicht möglich.

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