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522 CH-LU

Art. 18 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Struktur der Weiterbildung

Weiterbildungsangebote - Programme
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Art. 18 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Struktur der Weiterbildung

1. MAS-, DAS- und CAS-Programme sind in Module gegliedert. Für jedes dieser Weiterbildungsangebote besteht eine Programmbeschreibung.

2. Kurzprogramme gliedern sich in Short Advanced Studies (SAS) sowie in weitere Formate. SAS sind mit ECTS-Credits verbunden. Weitere Formate (Weiterbildungskurse, Fachkurse, Seminare usw.) können in Form, Umfang und Ausgestaltung unterschiedlich sein.

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