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Art. 17 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Verhinderung und Abmeldung

Weiterbildungsangebote - Allgemeines
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Art. 17 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Verhinderung und Abmeldung

1. Wer zu einem Leistungsnachweis aus wichtigen Gründen nicht antreten oder ihn nicht vollenden kann, hat die für den Leistungsnachweis verantwortliche Person umgehend zu informieren und gegebenenfalls ein Arztzeugnis beizubringen. Das Nähere regeln die Studienreglemente der Departemente.

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