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Art. 16a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Gebühren bei Wiederholung

Weiterbildungsangebote - Allgemeines
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Art. 16a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Gebühren bei Wiederholung

1. Für Wiederholungen von Leistungsnachweisen und Modulen können den Teilnehmenden zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt werden.

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