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Art. 16 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Wiederholung von Modulen

Weiterbildungsangebote - Allgemeines
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Art. 16 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Wiederholung von Modulen

1. Nicht bestandene Module können einmal wiederholt werden, sofern sie weiterhin im Lernangebot sind. Es besteht kein Anspruch auf die unmittelbare Wiederholung eines Moduls.

2. Teilnehmende, die ein Pflicht- oder Wahlpflichtmodul auch im Rahmen der Wiederholung nicht bestehen, können die Weiterbildung nicht weiterführen und sind vom Besuch aller weiteren Module und von Modulwiederholungen per sofort ausgeschlossen.

3. Ist ein Modul bestanden, können für das gleiche oder ein inhaltlich ähnliches Modul keine weiteren ECTS-Credits erworben werden. Zudem ist es nicht möglich, durch erneutes Absolvieren eines Moduls eine bessere Bewertung zu erreichen.

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