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522 CH-LU

Art. 14 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Unterrichtssprachen

Weiterbildungsangebote - Allgemeines
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Art. 14 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Unterrichtssprachen

1. Unterrichtssprachen an der Hochschule Luzern sind Deutsch und teilweise Englisch.

2. Leistungsnachweise sind von allen Teilnehmenden in derjenigen Sprache zu erbringen, in der das betreffende Modul gelehrt wird.

3. Die Verwendung abweichender Sprachen in Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen ist ausnahmsweise und mit Zustimmung der für das Modul zuständigen Programmleitung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes unter den Teilnehmenden zulässig.

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