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Art. 12a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Unterrichtsformen im Kontaktstudium

Weiterbildungsangebote - Allgemeines
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Art. 12a Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Unterrichtsformen im Kontaktstudium

1. Das Kontaktstudium kann in der Form von Präsenzunterricht, Onlineunterricht oder einer Mischform aus beiden Unterrichtsformen angeboten werden.

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