Art. 11 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Module
Art. 11 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Module
1. Ein Modul ist eine zeitlich abgeschlossene Lern- und Bewertungseinheit, die sich einem bestimmten thematischen Schwerpunkt widmet und konkret umschriebene Kompetenzen vermittelt und überprüft. Jedem Modul wird eine bestimmte Anzahl ECTS-Credits zugeordnet, die dem für das Bestehen des Moduls erforderlichen mittleren Aufwand entspricht.
2. Für das Bestehen eines Moduls muss mindestens ein expliziter Leistungsnachweis erbracht werden. Die Vergabe von ECTS-Credits auf der Basis blosser Teilnahme am Unterricht ist ausgeschlossen.
3. Die Departemente können die Module in Kurse unterteilen sowie nach Typen gliedern. Insbesondere wird unterschieden zwischen
a. Pflichtmodulen, die für den Abschluss einer Weiterbildung obligatorisch sind, und
b. * Wahlpflichtmodulen, die aus einem vorgegebenen Angebot auszuwählen sind, und
c. * Wahlmodulen, die aus einem offenen Angebot frei wählbar sind.
4. Die Departemente verfassen für jedes Modul eine Beschreibung, die mindestens Auskunft über die Eintrittsvoraussetzungen, die zu erreichenden Kompetenzen, den fachlichen Inhalt, die Lehr- und Lernformen, die Modalitäten der Leistungsnachweise (Inhalt und Form) sowie die zugeordneten ECTS-Credits gibt.