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522 CH-LU

Art. 1 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Grundsatz

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Art. 1 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Grundsatz

1. Die Studienordnung regelt die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, namentlich die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Weiterbildung und deren Abschluss, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und bereits erbrachter Studienleistungen, die Rechte und Pflichten der Teilnehmenden, die Disziplinarmassnahmen und die entsprechenden Zuständigkeiten sowie das Einspracheverfahren.

2. Die Departemente der Hochschule Luzern legen die Ausführungsbestimmungen zur Studienordnung in ihren Studienreglementen fest und schliessen Vereinbarungen mit anderen Hochschulen zur Regelung von Kooperationsprogrammen ab.

Grundsatz Art. 2 Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz →

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