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Art. 9 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Präsenzpflicht

Ausbildung - Struktur der Ausbildung
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Art. 9 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Präsenzpflicht

1. Für die Teilnahme an einem Modul ist eine Anmeldung erforderlich. Wer ein Modul beginnt, ist verpflichtet, das ganze Modul zu absolvieren.

2. Studierende können von den Departementen zur steten und aktiven Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden.

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