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Art. 8 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Ausgestaltung der Module

Ausbildung - Struktur der Ausbildung
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Art. 8 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Ausgestaltung der Module

1. Module sind als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule auszugestalten. Die Departemente können die Module in Kurse unterteilen sowie nach Typus (C-, R- oder M Modul) und Niveau gliedern.

2. Die Departemente verfassen für jedes Modul eine Beschreibung, die mindestens Auskunft über die Art des Moduls, die Eingangsvoraussetzungen, die Ausgangskompetenzen, den fachlichen Inhalt, die Lehr- und Lernmethoden, die Modalitäten der Leistungsnachweise (Inhalt, Form und Anspruchsniveau) sowie die zugeordneten Credits gibt.

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