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FHHES
CH-LU
Art. 46 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz - Einsicht
Einspracheverfahren
Art. 46 Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz · Einsicht
1. Die zur Einsprache berechtigten Studierenden können Einsicht in die Bewertungsunterlagen nehmen.